Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotofusion Berlin GBR – Juliane Kühn & Luisa Pardeike GBR
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Fotofusion Berlin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend
widersprochen wird.
2. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge zwischen Kaufleuten auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fotofusion
Berlin – Juliane Kühn & Luisa Pardeike GBR nicht erneut hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese in ihrer bei Abgabe der Erklärung
des Auftraggebers unter www.fotofusion-berlin.de/agb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlichetwas anderes.
3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Fotofusion Berlin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht
1. Fotofusion Berlin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von Fotofusion Berlin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Der eigene Gebrauch des Auftraggebers umfasst auch den Gebrauch durch dessen Tochterunternehmen.
3. Gegenstand der Übertragung Fotofusion Berlin von Nutzungsrechten an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber bedarf einer besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Fotofusion Berlin über.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht dieentsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG ist abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Fotofusion Berlin verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Fotofusion Berlin die Endpreise in einer Preisliste inklusive Mehrwertsteuer
aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Fotofusion Berlin bleibt es vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren
Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben gelieferte Lichtbilder im Eigentum von Fotofusion Berlin.
4. Hat der Auftraggeber Fotofusion Berlin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung und der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen. Fotofusion Berlin
behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene und nicht weiter verwertbaren Arbeiten.
5. Fotofusion Berlin ist berechtigt, 50 % der Gesamtvergütung bereits bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
Fotofusion Berlin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen,
Displays, Layouts oder Daten haftet Fotofusion Berlin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Fotofusion Berlin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm digital gespeicherte Lichtbilder / Daten nach drei Jahren seit
Beendigung des Auftrags zu vernichten. Falls digitale Lichtbilder / Daten im Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere
Gewalt unlesbar werden, ist eine Haftung seitens Fotofusion Berlin ausgeschlossen.
3. Fotofusion Berlin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der
Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Foto-CDs und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten und Rechte
1. Fotofusion Berlin ist dazu berechtigt, die Lichtbilder durch einen Erfüllungsgehilfen herstellen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn der
Auftraggeber bei Auftragserteilung auf die Ausführung durch einen bestimmten Fotografen bestanden hat.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme
wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist
Fotofusion Berlin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf
Kosten des Auftraggebers auszulagern.
VI. Ausfallhonorar
1. Fällt aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ein fest gebuchter Fototermin aus und kann dieser Ausfall nicht
mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so kann Fotofusion Berlin folgende Ansprüche des vereinbarten Honorars
geltend machen: 1.1. Ausfallhonorar 6 Monate vor Termin: 20% ( bei Hochzeiten 50€ Anzahlung). 1.2. Ausfallhonorar 3
Monate vor Termin: 50%. 1.3. Ausfallhonorar ab 1 Monat vor Termin: 80%.
2. Wird ein angefangener Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertretenden hat, nicht fertiggestellt, so besteht ein
Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung
begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich geringer
bemessen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Fotofusion Berlin nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Fotofusion Berlin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fotofusion Berlin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Fotofusion Berlin kein Schaden entstanden ist.
Schadensersatzansprüche seitens Fotofusion Berlin bleiben hiervon unberührt.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Fotofusion Berlin bestätigt worden sind.
Fotofusion Berlin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Fotofusion Berlin GbR. Eine Nutzung der Internetseiten der Fotofusion Berlin GbR ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
http://fotofusion-berlin.de/impressum
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Fotofusion Berlin auf Datenträgern aller Art bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotofusion Berlin.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht
ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Fotofusion Berlin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der
vorherigen Zustimmung von Fotofusion Berlin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein
neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind
Miturheber im Sinne des § 8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Fotofusion Berlin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name Fotofusion
Berlin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei
jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt
und Fotofusion Berlin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Fotofusion Berlin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu
beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Fotofusion Berlin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Fotofusion Berlin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen
Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM, USB-Stick oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Fotofusion Berlin und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet, in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe
auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
Fotofusion Berlin.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Fotofusion Berlin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotofusion Berlin.
4. Fotofusion Berlin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass Fotofusion Berlin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Fotofusion Berlin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und
Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Fotofusion Berlin verändert werden.
5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und
Weise der Übermittlung kann Fotofusion Berlin bestimmen.
6. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu
Veröffentlichungen Fotofusion Berlin benutzt werden dürfen. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Lichtbilder, die dem Bereich
der Erotik/Akt zuzuordnen sind. Fotofusion Berlin verpflichtet sich, solche Bilder und Daten streng vertraulich zu behandeln. Die
Ausstellung oder sonstige Verwertung von Lichtbildern aus diesem Bereich bedarf grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung der
abgebildeten Person.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Fotofusion Berlin, wenn der Vertragspartner nicht
Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz Fotofusion Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
Diese AGB gelten ab dem 25.05.2018, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.